Entlastungsbetrag
Die Kosten meiner Dienstleistung können über den sogenannten Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1) bei der jeweiligen Pflegekasse geltend gemacht und abgerechnet werden.
Kosten der Dienstleistungen
Der Stundenverrechnungspreis beträgt:
30,-€
samstags, sonn-und feiertags (nur nach Vereinbarung); Kosten hierfür nach individueller Absprache
Dabei wird eine Anfahrtspauschale in Höhe von 0,30€ pro Kilometer (einfache Fahrt) angesetzt.
Zeiten
Montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags, sowie sonn- und feiertags nach Vereinbarung.
Einsatzgebiet
Ich erbringe ich mein Dienstleistungsangebot räumlich begrenzt auf die Orte: Rönsahl, Kierspe, Halver, Meinerzhagen, Brügge und das Stadtgebiet von Lüdenscheid.