Entlastungsbetrag
Die Kosten meiner Dienstleistung können über den sogenannten Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1) bei der jeweiligen Pflegekasse geltend gemacht und abgerechnet werden.
Kosten der Dienstleistungen
Der Stundenverrechnungspreis beträgt:
25,- € wochentags
28,-€ wochentags ab 18.00 Uhr
32,- € samstags, sonn-und feiertags (nur nach Vereinbarung)
Dabei wird eine Fahrtkostenpauschale von 4,93 € (wochentags) bzw. 9,86 € (am Wochenende, an Feiertagen und wochentags ab 18.00 Uhr) angesetzt.
Zeiten
Montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags, sowie sonn- und feiertags nach Vereinbarung.
Einsatzgebiet
Ich erbringe ich mein Dienstleistungsangebot räumlich begrenzt auf die Orte: Rönsahl, Kierspe, Halver, Meinerzhagen, Brügge und das Stadtgebiet von Lüdenscheid.